Die otela.net als Lizenzgeberin bietet touristische Software – und Datenbanksysteme für den Einsatz im Bereich des stationären sowie internetbasierten Reisevertriebs an. Der Kunde erhält die Möglichkeit, durch den Einsatz dieser Systeme gezielte Recherchen durchzuführen, welche die Bestände der Mehrzahl der namhaften deutschen Reiseveranstalter umfassen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der otela.net bereits abgeschlossenen Standardlizenzverträge sowie für zukünftige Vertragsschlüsse.
a.) Angebote der Lizenzgeberin sind stets unverbindlich und als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden zu verstehen.
b.) Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst zustande, nachdem die Lizenzgeberin die verbindliche Bestellung des Kunden schriftlich oder per Fax bestätigt hat. Dies gilt insbesondere auch für Bestellungen und Abschlüsse, die ausschließlich mittels elektronischer Medien getätigt wurden. Die Lizenzgeberin behält sich vor, Abschlüsse nach § 126 a BGB gesondert zu regeln.
c.) Grundlage des Vertrages ist jeweils ein vom Kunden ausgefüllter und unterzeichneter sowie von der Lizenzgeberin inhaltlich bestätigter, unterschriebener Bestellschein, der den Leistungsumfang sowie die Vergütung im Einzelnen enthält, und diese AGB, welche der Kunde in der Regel zusammen mit den Vertragsunterlagen übermittelt erhält. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.
d.) Die Lizenzgeberin ist zu nachträglichen Änderungen des Leistungsumfangs befugt, sofern der Vertragszweck für den Kunden nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird.
a) Die Lizenz wird für unbestimmte Zeit erteilt, die Kündigung hat schriftlich unter Wahrung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der jeweiligen Grundvertragslaufzeit zu erfolgen. Wurde keine Grundvertragslaufzeit vereinbart, so beträgt die Kündigungsfrist 12 Monate zum Jahresende.b) Die Lizenzgeberin kann ohne Kündigung den Datenbankzugriff sperren und dem Kunden überlassene Datenträger zurückverlangen, wenn der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt.
Die Lizenzgeberin erteilt dem Kunden in der Regel eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der in den einzelnen Bestellscheinen spezifizierten Lizenzgegenstände aufgrund der folgenden Bestimmungen. Alle in diesen AGB oder den jeweiligen Bestellscheinen nicht aufgeführten, der Lizenzierung unterliegenden Rechte behält sich die Lizenzgeberin ausdrücklich vor.
a.) SoftwareDer Kunde erhält eine nichtexklusive Lizenz zur Nutzung der per HTTP-download oder auf CD-ROM gelieferten Programme primär zum Zweck der Kundenberatung und – Betreuung im Reisevertrieb. Dies umfasst das Recht, diese auf einem Server / Router zu installieren, Sicherungskopien im erforderlichen Umfang anzufertigen und die Software zum gewerblichen Gebrauch in sonstiger Weise einzusetzen. Der Kunde ist nicht befugt, die Programme durch reverse engineering oder ähnliche Verfahren umzugestalten oder sich in irgendeiner Weise den Quellcode anzueignen. Die Befugnisse des Kunden sind insoweit übertragbar, als sämtliche Rechte aus dem Bestellschein sowie aus diesen AGB in toto an den Abnehmer abgetreten werden.werden. Die Parteien gehen davon aus Wird die Software in Netzwerken durch mehrere user genutzt, so sind diese auf die Bestimmungen dieser AGB, der abgeschlossenen Verträge und auf die Beschränkung der Rechtseinräumungen hinzuweisen.
b) DatenbanksystemeDer Kunde erhält nach Zuteilung eines Passworts und einer Benutzerkennung das Recht, auf Datenbanksysteme, welche von otela.net und dessen Partner als Gateway bereitgestellt werden, zuzugreifen und diese für Recherchen sowie Reisebuchungen im Rahmen des Reisevertriebs / Kundenpflege einzusetzen. Diese Befugnis ist grundsätzlich nicht übertragbar. Eine andere als die vertraglich definierte Nutzung der Daten ist unzulässig. Insbesondere ist unzulässig, diese für Zwecke der Marktforschung, statistische Analysen und ähnliches einzusetzen oder Rechercheergebnisse gleich welcher Art gegen Entgelt oder sonstige Leistungen an Dritte weiterzugeben.
Die Preise richten sich nach der aktuell gültigen Preisliste. Änderungen sind auch nach Vertragsschluss zulässig, wenn dies durch Modifikationen der Kostenstruktur der Lizenzgeberin geboten ist. Preiserhöhungen berechtigen zur Kündigung des Vertrages durch den Kunden, wenn sie 7 % (oder in drei aufeinanderfolgenden Jahren 15 %) übersteigen. Die Zahlung erfolgt in der Regel monatsweise durch Lastschrifteinzug mit einer Rechnung. Nutzungsabhängige Gebühren werden gesondert fakturiert. Der reguläre Lastschrifteinzug der fälligen Rechnungen ist kostenlos. Sollte die vertragsgemäße Abbuchung nicht eingelöst werden, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro/Retoure zzgl. der von der Bank berechneten Rücklastschriftgebühr fällig. Wird als Zahlungsart Überweisung gewünscht, muss eine Kostenbeteiligung in Höhe von 5,00 Euro pro Überweisung berechnet werden.
a.) Die Lizenzgeberin übernimmt keine Garantie dafür, dass das gelieferte Produkt in der Hard – und Softwareumgebung des Kunden fehlerlos funktioniert.
b.) Die Verantwortlichkeit der Lizenzgeberin endet an der Schnittstelle zwischen Imagovision Server, dessen Partnern und allgemeinen Netzen.
c.) Die Lizenzgeberin gibt weder direkt noch indirekt Zusicherungen bezüglich des Produktes sowie dessen Leistung und Eignung für eine bestimmte Verwendung ab.Die Lizenzgeberin kann keine Garantie für die Qualität der Ergebnisse von Datenbankrecherchen oder Buchungen übernehmen. Insbesondere gelten für Buchungen die AGB des Reiseveranstalters sowie der Agenturvertrag zwischen Lizenznehmer und Reiseveranstalter. Die Lizenzgeberin haftet nicht für Schäden als Folge von Betriebsbeeinträchtigungen, -unterbrechungen oder –einschränkungen aus technischen Gründen oder höherer Gewalt. Hinsichtlich der gelieferten Software bzw. des Datenbankzugangs sichert die Lizenzgeberin zu, dass diese die in der Programm – und Leistungsbeschreibung aufgelisteten Funktionen aufweist. Weitergehende Zusicherungen können nicht abgegeben, dass otela.net in erster Linie Schnittstellen zu Datenbanksystemen anderer Anbieter bereitstellt und insofern nur in einer Vermittlerrolle auftritt.
d.) Die Lizenzgeberin haftet nicht für etwaige Schäden (einschließlich Schäden wegen entgangener Geschäfte, Geschäftsunterbrechung, Verlust von Geschäftsinformationen oder sonstiger finanzieller Verluste), die sich daraus ergeben, dass das Produkt benutzt wurde oder nicht benutzt werden konnte. Ersatzansprüche bestehen nur bei grobem Verschulden der Lizenzgeberin. Sie sind im Einzelfall auf 1000,-- EUR/ Schadensereignis beschränkt, sofern die Lizenzgeberin der Vorwurf leichter Fahrlässigkeit trifft. d)Bei Auftreten von Sachmängeln gelten nachstehende Bestimmungen: Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche nur, wenn gemeldete Mängel durch maschinell erzeugte Datenausgaben aufgezeigt werden können. Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweck-dienlichen Informationen schriftlich oder in Textform zu melden. Der Kunde hat die Lizenzgeberin, soweit erforderlich, bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren beginnt mit der Kenntnisnahme des Mangels. Die Lizenzgeberin hat Sachmängel in angemessener Frist zu beseitigen, gegebenenfalls durch die Lieferung einer weiteren Kopie eines Programms oder anderer andere Formen der Ersatzlieferung. Im Falle erfolgreicher Mängelbeseitigung sind Ansprüche auf Wandelung oder Minderung ausgeschlossen. Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlich oder in Textform angezeigt werden. otela.net ist berechtigt, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung / Mängelbeseitigung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
e) Die Lizenzgeberin ist auf die Zulieferung von Datenbeständen und sonstiger Systemressourcen von Drittanbietern - primär Reiseveranstaltern - angewiesen. Lizenzverträge stehen insoweit unter dem Vorbehalt, dass sie nur insoweit Gültigkeit haben, als otela.net selbst Rechtsinhabern ist oder aber verfügungsbefugt. Die Rechtsmängelgewährleistung wird ausgeschlossen, soweit die Lizenzgeberin nicht ein werden können. Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweck-dienlichen Informationen schriftlich oder in Textform zu melden. Der Kunde hat die Lizenzgeberin, soweit erforderlich, bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren beginnt mit der Kenntnisnahme des Mangels. Die Lizenzgeberin hat Sachmängel in angemessener Frist zu beseitigen, gegebenenfalls durch die Lieferung einer weiteren Kopie eines Programms oder anderer andere Formen der Ersatzlieferung. Im Falle erfolgreicher Mängelbeseitigung sind Ansprüche auf Wandelung oder Minderung ausgeschlossen. Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlich oder in Textform angezeigt werden. otela.net ist berechtigt, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung / Mängelbeseitigung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. f) Die Lizenzgeberin ist auf die Zulieferung von Datenbeständen und sonstiger Systemressourcen von Drittanbietern - primär Reiseveranstaltern - angewiesen. Lizenzverträge stehen insoweit unter dem Vorbehalt, dass sie nur insoweit Gültigkeit haben, als otela.net selbst Rechtsinhabern ist oder aber verfügungsbefugt. Die Rechtsmängelgewährleistung wird ausgeschlossen, soweit die Lizenzgeberin nicht ein grobes Verschulden trifft.
Der Kunde ist verpflichtet die Daten und Datensammlungen sachgerecht zu nutzen,insbesondere durch:Unterlassung jeglicher Gefährdung der Sicherheitsvorkehrungen des Systems; - Verpflichtung zur Geheimhaltung von Kennung und Passwort; Darüber hinaus ist der Kunde für die Datensicherheit selbst verantwortlich. Der Kunde haftet für jeden durch sein mindestens fahrlässiges Verhalten ermöglichten unbefugten Gebrauch der lizenziertenDatenbestände oder Teilen davon. Soweit dem Kunden bekannt wird, dass seine Nutzerdaten Dritten zugänglich geworden sein könnten, ist er verpflichtet, den Zugriff sperren zu lassen. Der Kunde trägt im Verhältnis zu seinen Vertragspartnern das Haftungsrisiko. Dies betrifft insbesondere Ansprüche Dritter aus dem Reisevertragsrecht.
Auf die Bestimmungen des BDSG wird verwiesen. Es wird gem. § 33 BDSG ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Lizenzgeberin vorbehält, die für die Vertragsdurchführung relevanten Kundendaten zu speichern. Diese werden als Beweismittel zwischen den Parteien ausdrücklich zugelassen. Die Verwendung für statistische Auswertungen, Marktanalysen usf. ist gestattet.
Die mit der Lizenzgeberin geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Hamburg, wenn der Kunde / Anspruchsteller Kaufmann ist. Diese AGB gelten ab dem 1.01.2005, alle bisherigen Geschäftsbedingungen treten außer Kraft. AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern sie zu den AGB der Lizenzgeberin in Widerspruch stehen. Die AGB können durch die Lizenzgeberin geändert werden. Die Änderungen werden einen Monat nach einer entsprechenden Mitteilung ( schriftlich, per Fax oder Email ) an den Kunden wirksam.